top of page

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Die Basis für die partnerschaftliche Zusammenarbeit
 

A ANWENDUNGSBEREICH
Die SuperSimpl in Lenzburg (Schweiz) (nachfolgend SuperSimpl) erbringt Dienstleistungen im Bereich Live-Kommunikation. Dazu gehören die Konzeption, Organisation und Umsetzung von Veranstaltungen unterschiedlicher Formate inklusive aller an einer Veranstaltung vorhandenen Elemente.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen SuperSimpl und ihren Auftraggebern (Kunden) sowie SuperSimpl und ihren Auftragnehmern (Lieferanten), soweit nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil eines Vertrages mit SuperSimpl. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden und/oder Lieferanten gelten nur, sofern ihre Anwendbarkeit von SuperSimpl mit Unterschrift anerkannt wurde.

​

B ZWISCHEN SuperSimpl UND AUFTRAGGEBER (KUNDE)
 

B1 Vertragsabschluss
SuperSimpl stellt dem Auftraggeber jeweils eine schriftliche Offerte resp. eine Auftragsbestätigung für seine Dienstleistungen zu. Sobald die mündliche oder schriftliche Zusage des Auftraggebers vorliegt, gilt der Vertrag als abgeschlossen. Mit der Zusage anerkennt der Auftraggeber diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der SuperSimpl AG.

B2 Vertragsgegenstand
SuperSimpl verpflichtet sich, die vom Auftraggeber gewünschten Leistungen im Rahmen des Vertrages zu erbringen. Leistungsanpassungen werden nach Absprache und nach schriftlicher Vereinbarung berücksichtigt.

SuperSimpl verpflichtet sich zur getreuen und sorgfältigen Planung und Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben, unter Beachtung der branchenüblichen Standards. SuperSimpl berücksichtigt jederzeit die Interessen des Kunden. SuperSimpl ist verpflichtet, wenn nötig, Instruktionen vom Kunden einzuholen.

B3 Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Initialkosten: bei Vertragsabschluss, 10% des Gesamtauftragsvolumen

Akontozahlung: bis 30 Tage vor Aufbaubeginn, 50% des Gesamtauftragsvolumen als Voraussetzung für ein pünktlicher Beginn der Projektumsetzung.

Schlussrechnung: Nach dem Anlass erhält der Auftraggeber die Endabrechnung, zahlbar innert 30 Tagen netto

SuperSimpl rechnet mit dem Kunde in jedem Fall in CHF ab. Wird bei einem Auftrag eine andere Währung als CHF in der Offerte mit dem Kunde verwendet so kommt in jedem Fall der zum Tageskurs (Datum der Offerte) umgerechnete Wert in CHF zur Abrechnung.

B4 Vertragsrücktritt, Absage, Abbruch oder Verschiebung der Veranstaltung
Bei Vertragsrücktritt durch den Kunde sowie Absage, Abbruch oder Umfangreduktion der Veranstaltung aufgrund unvorhersehbaren Gründe (inkl. Höhere Gewalt wie Pandemie, Krieg, Streik, Unwetter etc.), werden die bis zum Vertragsrücktritt effektiv angefallen Kosten dem Kunde verrechnet.

SuperSimpl hat als Produktionsleitung die Pflicht bei einer Gefährdung durch Wetter, Tumulte etc. dem Kunde die Absage, den Abbruch oder Unterbruch der Veranstaltung im Ganzen oder Teilen zu empfehlen. Entscheidet der Kunde in einem solchen Fall entgegen der Empfehlung von SuperSimpl, so ist SuperSimpl von jeglicher Haftung aufgrund von Folgeschäden befreit. Der Auftraggeber verzichtet im Voraus auf die Geltendmachung von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen.

Wird eine Veranstaltung durch den Kunden terminlich verschoben, so werden dem Kunden durch SuperSimpl die mit der Verschiebung zusammenhängenden Mehrkosten verrechnet. Diese Mehrkosten werden gegenseitig schriftlich vereinbart. Kommt keine Einigung zustande gilt die Verschiebung als Vertragsrücktritt.

B5 Beizug von Dritten
SuperSimpl kann im Rahmen des Auftrages für die Umsetzung nach eigenem Ermessen Dritte beiziehen. Dazu schliesst SuperSimpl in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit diesen ab. SuperSimpl stellt den Kunden von jeglichen Ansprüchen dieser Dritten frei.

B6 Teilnehmerzahl
Änderungen der Teilnehmerzahl einer Veranstaltung werden in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers beurteilt und die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber getragen.

B7 Ansprüche der Besucher und Fremdpersonen
Der Kunde stellt SuperSimpl von Ansprüchen durch Besucher und Personen die nicht im Auftrag von SuperSimpl im Einsatz stehen wegen Sachschäden, Verlusten oder Diebstählen frei, sofern SuperSimpl kein Verschulden trifft. Der Kunde überprüft, ob die Besucher die benötigten körperlichen Voraussetzungen für den Anlass mitbringen. Der Kunde stellt SuperSimpl von allfälligen Ansprüchen durch Besucher wegen körperlichen Schäden frei, sofern SuperSimpl kein Verschulden trifft.
B8 Auskunftspflichten und Eigentumsrechte
SuperSimpl wie auch der Kunde sind zum gegenseitigen und regelmässigen Austausch an Information verpflichtet, welche die Konzeption, Organisation und Umsetzung des betroffenen Projektes und dessen Kosten beeinflussen.

Wenn nicht ausdrücklich ausgewiesen, handelt es sich bei zur Verfügung gestellten Elementen bei der Veranstaltung um Mietartikel die im Besitz von SuperSimpl oder eines durch SuperSimpl eingesetzten Dritten bleiben.

Extra für den Kunden produziertes Bild-, Ton- und Filmmaterial sind alleiniges Eigentum des Kunden und dürfen ohne die schriftliche Genehmigung des Kunden nicht durch SuperSimpl verwendet oder an Dritte zur Verwendung freigegeben werden.

Die Rechte an dem von SuperSimpl entwickelten Veranstaltungskonzept (Kreativkonzept) verbleiben auch über das Veranstaltungsdatum hinaus bei SuperSimpl. Will der Kunde ein von SuperSimpl entwickeltes Konzept umsetzen ohne SuperSimpl mit der Umsetzung zu beauftragen, so braucht er dafür eine schriftliche Genehmigung von SuperSimpl und muss dafür allenfalls eine finanzielle Abgeltung leisten.

Lagert, unterhält oder transportiert SuperSimpl Material, welches im Eigentum des Kunden ist, so hat der Kunde die damit verbundenen Risiken und Kosten (Lagerkosten, Verluste, Diebstähle und Sachschäden) zu tragen.

​

C ZWISCHEN SuperSimpl UND AUFTRAGNEHMER (LIEFERANT)
 

C1 Vertragsabschluss
Eine Auftragsbestätigung der SuperSimpl liegt dann vor, wenn SuperSimpl einen Auftrag schriftlich (auch gültig per Email) bestätigt hat. Sobald diese schriftliche Zusage von SuperSimpl vorliegt, gilt der Vertrag als abgeschlossen. Mit Annahme des Auftrages anerkennt der Auftragnehmer diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der SuperSimpl.

C2 Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:

Anzahlung/Akonto: SuperSimpl leistet vor Lieferung bzw. Auftragsabschluss eine maximale Anzahlung von 60% des Auftragsvolumens.

Schlussrechnung: Die Bezahlung der Schlussrechnung erfolgt 30 Tage nach Projektabschluss und Rechnungsstellung.

SuperSimpl begleicht die Rechnung der Lieferanten in CHF oder der vereinbarten Währung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

C3 Vertragsrücktritt, Absage, Abbruch oder Verschiebung des Auftrages
Tritt SuperSimpl aus irgendwelchen Gründen vom erteilten Auftrag zurück, so schuldet SuperSimpl dem Auftragnehmer die Kosten, für die bis zum Rücktrittsdatum, angefallenen Arbeiten (Dienstleitungs- und Produktionsaufwand).

Enthält der Auftrag Mietgegenstände, so werden bei einem Vertragsrücktritt folgende Mietkosten (ohne irgendwelche Personalaufwände) zusätzlich vergütet:

bis 45 Tage vor Liefertermin = 20% der Mietkosten

44 bis 10 Tage vor Liefertermin = 50% der Mietkosten

Weniger als 10 Tage vor Liefertermin = 100% der Mietkosten

Wird der Liefertermin (bzw. Veranstaltungstermin) durch SuperSimpl verschoben so übernimmt SuperSimpl maximal die mit der Verschiebung zusammenhängenden Mehrkosten. Diese Mehrkosten werden gegenseitig schriftlich vereinbart. Kommt keine Einigung zustande gilt die Verschiebung als Vertragsrücktritt und die zuvor aufgeführte Regelung kommt zum Einsatz.

Im Falle höherer Gewalt (Krieg, Streik, Pandemie etc…) erlischt der Vertrag automatisch und es werden durch SuperSimpl lediglich die, bis zu diesem Datum effektiv angefallenen Aufwände vergütet (Dienstleitungs- und Produktionsaufwand).

C4 Lieferverzögerung, mangelhafte Lieferung
Kommt es durch den Auftragnehmer verursacht zu einer Lieferverzögerung und/oder einer mangelhaften Lieferung so übernimmt der Auftragnehmer die damit in direktem Zusammenhang stehenden Mehrkosten.

Ist die terminliche und/oder inhaltliche Erfüllung des Gesamtauftrages (die Veranstaltung an sich) durch die Lieferverzögerung und/oder die mangelhafte Lieferung gefährdet, so behält sich SuperSimpl das Recht vor, von dem Vertrag ohne Kostenfolge für SuperSimpl zurückzutreten und den Auftrag allenfalls an einen Dritten neu zu vergeben. Die Mehrkosten die dadurch für SuperSimpl entstehen trägt der Auftragnehmer.

C5 Teilnehmerzahl
Änderungen der Teilnehmerzahl einer Veranstaltung werden in jedem Fall zu Lasten von SuperSimpl beurteilt und die damit verbundenen Kosten durch SuperSimpl übernommen.

​

D ALLGEMEIN
 

D1 Verschwiegenheit
SuperSimpl und der Kunde bzw. Lieferant verpflichten sich, über alle ihr bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten strengstes Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, eine der Parteien entbindet die andere im Einzelfall ausdrücklich von dieser Schweigepflicht. Die Verschwiegenheitspflicht gilt über das Ende dieser Vereinbarung hinaus fort.

D2 Versicherung
SuperSimpl verfügt über eine Betriebsversicherung als Eventagentur für die Vermittlung, Beratung und Durchführung von Veranstaltungen inkl. Catering, Temporärbauten (Zelte, Pavilions) und Tribünen bis zu 10'000 Plätze inkl. Bauleitungstätigkeit während des Auf- und Abbaus. Die Garantiesumme beträgt 10Mio CHF. Zusätzlich sind Schäden an durch SuperSimpl gemieteten, geleasten oder anvertrauten beweglichen Sachen mit einer Deckung von CHF 100'000 versichert.

Die Versicherung von SuperSimpl deckt keine Schäden, welche mit oder durch Veranstaltungs-Elemente verursacht werden, welche nicht über den Dienstleistungsvertrag von SuperSimpl läuft (z.B. Der Auftraggeber organisiert und vereinbart in seinem Namen das Catering, Zelt, Eventtechnik etc…)

Verlangt eine Veranstaltung zusätzliche Versicherungen so kann diese SuperSimpl zu Lasten des Auftraggebers abschliessen.

D3 Salvatorische Klausel
Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden sollten oder dieser Vertrag Lücken enthalten sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.

D4 Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber bzw. Lieferanten und der SuperSimpl untersteht ausschliesslich Schweizer Recht.

D5 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der SuperSimpl befindet sich am Sitz der SuperSimpl.

 

 

Stand: August 2020

bottom of page